Vorlage der Landesregierung betreffend eine Gesetz über die Anerkennung von fremden Berufsausbildungen und -qualifikationen (Salzburger Berufsanerkennungsgesetz – S.BAG) und zur Änderung des Salzburger Landesbeamtengesetzes 1987, des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes 2000, des Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetzes 2002, des Gemeinde- Vertragsbe- dienstetengesetzes 2001, des Kinderbetreuungsgesetzes 2007, des Tierzuchtgesetzes 2009, der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991, des Jagdgesetzes 1993, des Berufs- jägergesetzes, des Fischereigesetzes 2002, des Schischul- und Snowboardschulgesetzes, des Berg- führergesetzes, des Tanzschulgesetzes, des Gesetzes über die Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure, des Fiakergesetzes, des Höhlengesetzes, des Gemeindesanitätsgesetzes und des Sozialbetreuungsberufegesetzes

Regierungsvorlage (RV) Nr. 615 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB)Nr. 652 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode

Mit dem Gesetzesvorschlag soll für den Zuständigkeitsbereich des Landes die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet werden.

Bisher wurde die Richtlinie in einzelnen Materiengesetzen den jeweiligen Anforderungen entsprechend umgesetzt.

Nunmehr soll die Richtlinie in einem Gesetz zusammengefasst werden. In den Materiengesetzen wird sodann auf das allgemein anzuwendende Berufsanerkennungsgesetz (S.BAG) verwiesen.

Zusätzlich erfolgt die Umsetzung der Richtlinien betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, die Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und die Richtlinie über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen.


   Begutachtungsverfahren:
   Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
   Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
   Status Datum Dokumente
   Regierungsvorlage RV (230 KB) 615.pdf
   Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 02.06.2010
   Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 16.06.2010
   Ausschussbericht AB (112 KB) 652.pdf
   Beschlussfassung Plenarsitzung 07.07.2010 Protokoll
   Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 30.07.2010 LGBl Nr. 51/2010
   Datum des Inkrafttretens 01.08.2010
   Konsolidierte Fassung des Gesetzestextes im RIS:
   Geltender Gesetzestext RIS