Gesetz mit dem das Bergsportführerwesen im Land Salzburg
(Salzburger Bergsportführergesetz – S.BFG)
Regierungsvorlage (RV) Nr. 109 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 184 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Nach den wesentlichen Änderungen des Bergführergesetzes im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG und der Berufsqualifikationenrichtlinie 2005/36/EG soll eine Neuerlassung des Gesetzes erfolgen, um in einer zeitgemäßen Kodifikation dieses Berufsrechts einerseits den Bedürfnissen des Tourismus im Sinn der Kundensicherheit und Dienstleistungsqualität Rechnung zu tragen und andererseits Entbürokratisierungspotenziale fruchtbar zu machen. So ist etwa vorgesehen, dass die Bewilligungspflicht für Bergsteigerschulen entfallen soll, da künftig die Unterrichtsbefugnis von der Berg- und Schiführerbewilligung umfasst ist. Ferner wird eine Reorganisation der Interessensvertretung vorgeschlagen, der anstelle der Landesregierung die nähere Regelung der Ausbildung und der Prüfungen obliegen soll. Der zunehmenden Bedeutung und den spezifischen Anforderungen des geführten Durchquerens von Schluchten Rechnung tragend, soll ein eigenes Berufsbild des Canyoningführers in das Gesetz Aufnahme finden, sodass zum Anbieten dieser Dienstleistung nicht mehr die (allgemeine) Bergführerprüfung abgelegt werden muss.
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Stellungnahmen
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV (133 KB) 109.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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10.11.2010
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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24.11.2010
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Ausschussbericht
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AB (021 KB) 184.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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15.12.2010
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Protokol
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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28.02.2011
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LGBl Nr. 24/2011
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Datum des Inkrafttretens
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01.04.2011
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext :
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RIS
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