Gesetz mit dem das Bergsportführerwesen im Land Salzburg

(Salzburger Bergsportführergesetz – S.BFG)

Regierungsvorlage (RV) Nr. 109 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 184 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Nach den wesentlichen Änderungen des Bergführergesetzes im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG und der Berufsqualifikationenrichtlinie 2005/36/EG soll eine Neuerlassung des Gesetzes erfolgen, um in einer zeitgemäßen Kodifikation dieses Berufsrechts einerseits den Bedürfnissen des Tourismus im Sinn der Kundensicherheit und Dienstleistungsqualität Rechnung zu tragen und andererseits Entbürokratisierungspotenziale fruchtbar zu machen. So ist etwa vorgesehen, dass die Bewilligungspflicht für Bergsteigerschulen entfallen soll, da künftig die Unterrichtsbefugnis von der Berg- und Schiführerbewilligung umfasst ist. Ferner wird eine Reorganisation der Interessensvertretung vorgeschlagen, der anstelle der Landesregierung die nähere Regelung der Ausbildung und der Prüfungen obliegen soll. Der zunehmenden Bedeutung und den spezifischen Anforderungen des geführten Durchquerens von Schluchten Rechnung tragend, soll ein eigenes Berufsbild des Canyoningführers in das Gesetz Aufnahme finden, sodass zum Anbieten dieser Dienstleistung nicht mehr die (allgemeine) Bergführerprüfung abgelegt werden muss.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf  Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (133 KB) 109.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 10.11.2010
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 24.11.2010
 Ausschussbericht AB (021 KB) 184.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 15.12.2010 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 28.02.2011 LGBl Nr. 24/2011
 Datum des Inkrafttretens 01.04.2011
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext :
RIS