Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Baupolizeigesetz 1997, das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 und das Salzburger Ortsbildschutzgesetz geändert werden



Regierungsvorlage (RV) Nr. 468 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 588 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Das Vorhaben dient der Umsetzung der Landtagsentschließung Nr 19 BlgLT 2. Sess 14. GP, in der die Landesregierung ersucht worden ist, dem Landtag eine Novelle zum Baupolizeigesetz 1997 mit dem Inhalt zuzuleiten, „dass Solaranlagen, die nicht parallel zur Dachfläche montiert werden bzw nicht auf dieser aufliegen, wie in anderen Bundesländern, unter gewissen Voraussetzungen von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden“.

Der Gesetzesvorschlag für eine Novelle zum Baupolizeigesetz sieht dazu eine erweiterte Bewilligungsfreistellung von Solaranlagen vor. Künftig sollen Solaranlagen nicht nur auf Dachflächen bewilligungsfrei errichtet werden können, sondern auch in oder an Wandflächen, und zwar ohne Größenbeschränkung. Der Vorschlag geht damit über die Regelungen der meisten anderen Bundesländer hinaus, die – wie zB die Nachbarländer Oberösterreich und Tirol – entsprechende Größenbeschränkungen (20 m²) enthalten. Die Bewilligungsfertigstellung soll bei Errichtungen auf und an bestehenden Bauten gelten; für Neu-, Auf- und Zubauten ist ohnehin ein Bewilligungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen auch Solaranlagen mitbehandelt werden können.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV 468.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und  Verwaltungsausschuss 23.05.2012
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 13.06.2012
 Ausschussbericht AB 588.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 04.07.2012 Protokoll
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 20.07.2012 LGBl Nr. 56/2012
 Datum des Inkrafttretens 01.08.2012
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
 Baupolizeigesetz
 Ortsbildschutzgesetz
 Altstadterhaltungsgesetz

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