Gesetz mit dem das Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik geändert wird
Regierungsvorlage (RV) Nr. 447 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 489 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) im Kompetenzbereich des Landes.
Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet öffentliche Geodatenstellen hinsichtlich der ihnen zur Verfügung stehenden Geodatensätze und -dienste zur Erstellung von Metadaten, Herstellung der Interoperabilität der Geodatensätze und -dienste und Schaffung von (Internet-)Netzdiensten. Damit sollen die derzeit bestehenden Probleme innerhalb der Europäischen Union mit der Verfügbarkeit, Qualität, Organisation, Zugänglichkeit und gemeinsamen Nutzung von Geodaten behoben werden. Die inhaltlichen Anforderungen an die Geodateninfrastruktur werden dabei nur grundlegend festgelegt. Die Konkretisierung der technischen und inhaltlichen Details erfolgt schrittweise über (unmittelbar anwendbare) Durchführungsbestimmungen im Rahmen eines in der Richtlinie festgelegten Zeitrasters. Diese Durchführungsbestimmungen werden von der Europäischen Kommission erarbeitet und im Wege der Komitologie zwischen 2008 und 2012 erlassen.
Den Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und der Wirtschaft wird mit der Schaffung einer europaweit einheitlichen Geodateninfrastruktur ein vereinfachter Zugang zu standardisierten Geodaten ermöglicht. Die Suche nach Geodaten ist kostenfrei, für die erweiterte Nutzung und die Weiterverwendung von Geodaten können von den Datenbereitstellern Entgelte erhoben und Lizenzen erteilt werden.
Die INSPIRE-Richtlinie ergänzt für den Bereich der Geodaten die Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen sowie die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie).
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Stellungnahmen
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV (138 KB) 447.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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30.03.2011
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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13.04.2011
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Ausschussbericht
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AB (19 KB) 498.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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18.05.2011
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Protokol
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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05.07.2011
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LGBl Nr. 60/2011
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Datum des Inkrafttretens
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01.08.2011
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
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RIS
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Geltender Gesetzestext nach der Novelle:
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RIS
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