EU-Flash Nr. 65 vom 18. Februar 2019

Europäischer Unternehmensförderpreis 2019

Stichtag für Bewerbungen ist der 29. März 2019.

Teilnahmeberechtigt sind nationale Organisationen, Städte, Regionen und Gemeinden sowie öffentlich-private Partnerschaften.

Mit den von der Europäischen Kommission 2006 ins Leben gerufenen Europäischen Unternehmensförderpreisen (European Enterprise Promotion Awards - EEPA) werden herausragende öffentliche Initiativen zur Förderung des Unternehmertums anerkannt und ausgezeichnet.
Der Wettbewerb wird von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) veranstaltet.
Seit Einführung des Preises 2006 wurden über 2.800 Projekte eingereicht, wobei öffentlich-private Partnerschaften einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Teilnahmeberechtigt sind nationale Organisationen, Städte, Regionen und Gemeinden sowie öffentlich-private Partnerschaften. Die eingereichten Bewerbungen müssen sich auf bestehende Initiativen in den Bereichen Politikgestaltung, Unternehmen oder Bildung beziehen, und ihre Auswirkungen auf die jeweilige Region bzw. den jeweiligen Ort müssen einen Aufwärtstrend während einer Periode von zwei Jahren erkennen lassen.

Der Preis wird in sechs Kategorien verliehen:
  • Förderung des Unternehmergeistes
  • Investition in Unternehmenskompetenzen
  • Verbesserung der Geschäftsumgebung
  • Förderung der Internationalisierung der Wirtschaftstätigkeit
  • Förderung der Entwicklung von grünen Märkten u. Ressourceneffizienz
  • verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum
In den letzten Jahren war der Zustrom zur Kategorie „Förderung des Unternehmergeistes" besonders hoch. Bei einer Einreichung könnte es sich daher lohnen, einmal zu prüfen, ob das in Frage kommende Projekt auch in einer der 5 weiteren Kategorien Chancen hätte.

Zusätzlich zu den Preisen in den einzelnen Kategorien wird auch der „Große Preis der Jury" für die Initiative verliehen, die als kreativster und inspirierendster Beitrag zur Förderung des Unternehmertums angesehen wird.

Der Wettbewerb um den Europäischen Unternehmensförderpreis verläuft in drei Etappen: in zwei nationalen Vorausscheidungen und einem EU-weiten Finale.
In der ersten Etappe der österreichischen Vorausscheidung ist zur Bewerbung ein kurzes Teilnahmeformular mit den wichtigsten Daten und Fakten auszufüllen.

Stichtag für Bewerbungen um die Vorauswahl ist der 29. März 2019.

© Europäische Union / EK
Die beiden Bewerber, die sich in der nationalen Vorausscheidung durchsetzen, können am europäischen Wettbewerb teilnehmen. Die EU-Sieger werden von einer hochkarätigen Jury ausgewählt und im Zuge der „European SME Week" ausgezeichnet.
Informationen für Antragsteller sowie das Bewerbungsformular können auf der Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort abgerufen werden.

Impressum - Europa Spezial und EU-Flash abonnieren- Europa-Seiten des Landes