EU-Flash Nr. 54 vom 5. November 2018

Wifi4EU - Gratis-WLAN in Gemeinden

2. Antragsrunde startet am 7. November 2018 um 13.00 Uhr (MEZ)

Am 7. November 2018 um 13.00 Uhr (MEZ) startet die 2. Antragsrunde für Wifi4EU, mit der Gemeinden und Vereinigungen, die von Gemeinden gebildet werden und für ihre Mitglieder handeln, ihre Bewerbung für einen Wifi4EU-Voucher für kostenlose WLAN-Hotspots aktivieren können.
Nachdem die 1. Antragsrunde für Wifi4EU, die heuer im Frühjahr lanciert wurde (vgl. EU-Flash Nr. 38), aus technischen Gründen zurückgerufen werden musste, wurden die damals nicht vergebenen Mittel nun der 2. Antragsrunde zugeschlagen (d.h. es können mehr Voucher vergeben werden).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung der Bewerbung am 7. November 2018 um 13.00 Uhr ist die Registrierung der Gemeinde am Wifi4EU-Portal. Gemeinden, die sich bereits registriert haben, können ihre Registrierung erneut aktivieren bzw. benützen.

Unter den Bewerbern werden nach dem First Come, first serve-Prinzip WiFi4EU-Gutscheine im Wert von 15.000 Euro vergeben, die die Ausrüstungs- und Installationskosten von WLAN-Hotspots in öffentlichen Bereichen der Gemeinde abdecken sollen, die noch nicht mit einem kostenlosen WLAN-Hotspot ausgestattet sind. Neben dem First come, first serve Prinzip gilt für die Vergabe der Voucher das Prinzip der Sicherstellung, dass alle Mitgliedstaaten von einem Mindestbetrag an Gutscheinen profitieren können.
Gemeinden, die einen Gutschein erhalten, sollten die Konnektivität (Internet-Abonnement) und die Wartung der Geräte bezahlen, um eine kostenlose und hochwertige WLAN-Verbindung für mindestens 3 Jahre zu bieten.
Nach Erhalt eines Gutscheins können die Gemeinden die "Zentren des öffentlichen Lebens" auswählen, in denen die WiFi4EU-Hotspots installiert werden sollen. Die WiFi4EU-Gutscheine können auch verwendet werden, um ein höherwertiges Projekt teilweise zu finanzieren.

Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist die eine von mehreren Ausschreibungsrunden. Jeder Gutschein wird an eine einzelne Gemeinde als Antragsteller vergeben.
Während der gesamten Laufzeit der Initiative kann jede Gemeinde (Liste für Österreich) nur einen einzigen Gutschein einsetzen. Daher dürfen Gemeinden, die im Rahmen einer Aufforderung für einen Gutschein ausgewählt wurden, bei weiteren Aufforderungen nicht mehr mitmachen, wohingegen sich Gemeinden, die einen Antrag gestellt, aber keinen Gutschein erhalten haben, in einer späteren Runde wieder bewerben können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten stellt die EU-Kommission auf der Wifi4EU-Seite auch auf Deutsch zur Verfügung.

Kontakt für Rückfragen: fabian.prudky@salzburg.gv.at (Breitbandkoordinator)

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