EU-Flash Nr. 42 vom 19. Juni 2018

„Digitales Europa“: EU-Kommission schlägt EU-Förderprogramm  für den digitalen Wandel in Europa vor

Die EU-Kommission hat seit 2. Mai 2018 ihre Vorschläge für die Ausgestaltung der nächsten EU-Förderperiode vorgelegt, unter denen auch ein ganz neuer Programmtyp für digitale Vorhaben ist.

​Das neue EU-Programm unter dem Titel „Digitales Europa", für das die EK am 6. Juni 2018 einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat, soll in der nächsten Förderperiode von 2021 bis 2027 anlaufen und mit 9,2 Milliarden Euro für die dann 27 Mitgliedstaaten umfassende EU ausgestattet werden. Hintergrund für die Schaffung des neuen Programms ist die Einschätzung der EK, dass im digitalen Wandel der Schlüssel zum künftigen Wachstum in Europa liegt.

So sollen ab 1. Jänner 2021 neue Finanzierungsprojekte ermöglicht werden, mit denen ein Beitrag zur Schließung der Investitionslücke im Digitalbereich für den Zeitraum 2021–2027 geleistet werden kann.

Im Fokus stehen insbesondere der Ausbau von Kapazitäten (Infrastruktur und Anwendung) für die Bereiche Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen. Hinzu kommt die Sicherstellung einer weitgefächerten Nutzung dieser Kapazitäten in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Zugänglichkeit der digitalen Infrastrukturen soll für Ämter und Behörden sowie Unternehmen gleichermaßen sichergestellt werden.

Der Vorschlag im Überblick:
  • Hochleistungsrechnen: 2,7 Milliarden Euro sollen für Projekte zum Aufbau und zur Stärkung der Kapazitäten für Hochleistungsrechnen und Datenverarbeitung in Europa bereitgestellt werden. Insbesondere die Bereiche Gesundheitsversorgung, erneuerbare Energien, autonomes Fahren und Cybersicherheit werden davon profitieren.
  • Künstliche Intelligenz (KI): 2,5 Milliarden Euro sollen zur Verbreitung der künstlichen Intelligenz in der gesamten europäischen Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Das Programm „Digitales Europa" soll Behörden und Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen, einen besseren Zugang zu Erprobungs- und Versuchseinrichtungen für KI in den Mitgliedstaaten ermöglichen. Die Kommission schlägt u.a. die Entwicklung gemeinsamer europäischer „Algorithmenbibliotheken" vor, die für alle zugänglich sein sollen.
  • Cybersicherheit und Vertrauen: 2 Milliarden Euro sollen investiert werden, um die Sicherheit der digitalen Wirtschaft, der Gesellschaft und der Demokratien in der EU zu gewährleisten. Themen sind: die Stärkung der Cyberabwehr und der Cybersicherheitsbranche der EU, die Finanzierung von modernster Cybersicherheitsausrüstung und -infrastruktur sowie die Unterstützung des Aufbaus der notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse.
  • Digitale Kompetenzen: Durch 700 Millionen Euro soll sichergestellt werden, dass digitale Kompetenzen durch lang- und kurzfristige Schulungen sowie Praktika am Arbeitsplatz erworben werden können. Digitale Innovationszentren sollen kleine und mittlere Unternehmen und Verwaltungen durch gezielte Programme dabei unterstützen, ihr Personal mit den erforderlichen fortgeschrittenen Kompetenzen für die Nutzung von Hochleistungsrechnen, künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit zu schulen.

Gewährleistung einer breiten Nutzung der digitalen Technik in Wirtschaft und Gesellschaft: Durch 1,3 Milliarden Euro soll der digitale Wandel bei Verwaltungen und öffentlichen Diensten sowie die EU-weite Interoperabilität zwischen diesen Stellen gewährleistet werden. Insbesondere für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) soll der Zugang zu Technologien und Know-how erleichtert werden. Dafür soll das EU-Netz digitaler Innovationszentren weiter ausgebaut werden und die Ämter und Behörden beim Aufbau digitaler Expertise ebenso unterstützen wie die kleinen und mittelgroßen Betriebe. Digitale Innovationszentren sind heute eines der wesentlichen Elemente der Strategie zur Digitalisierung der europäischen Industrie.

Der Vorschlag der EK ist Teil des Pakets für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union, der am 1. Jänner 2021 beginnt. Er muss vom Rat und vom Europäischen Parlament gemeinsam beraten und beschlossen werden, nachdem eine Vereinbarung über die Höhe der Mittelausstattung der nächsten EU-Förderperiode im Rat erzielt worden ist.

"Digitales Europa": Durch 1,3 Milliarden Euro soll der digitale Wandel bei Verwaltungen und öffentlichen Diensten sowie die EU-weite Interoperabilität zwischen diesen Stellen gewährleistet werden. © Europäische Union / EK

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