EU-Flash Nr. 150 vom 16. Dezember 2020

Jetzt bewerben: EU-Stipendien für Auslandsaufenthalte von Kulturschaffenden

EU-Mobilitätsstipendien für Kulturschaffende aus den Bereichen Musik und literarische Übersetzung ausgeschrieben

Bewerbungen sind bis 28. Februar 2021 möglich.

Bis 28. Februar 2021 können sich Kulturschaffende aus den Bereichen Musik und literarische Übersetzung für Mobilitätsstipendien der Europäischen Union bewerben. Die Stipendien in Höhe von bis zu 3.000 EUR werden aus dem EU-Mobilitätsprogramm i-Portunus vergeben, der Auslandsaufenthalt soll zwischen Juni und November 2021 stattfinden.

Mit dem nun laufenden Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wird die i-Portunus-Call-Runde 2020-2021 gestartet, in deren Verlauf es insgesamt fünf Bewerbungsrunden für Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende in den Bereichen Musik, literarische Übersetzung, Architektur und kulturelles Erbe gibt. Die weiteren Bewerbungsrunden werden für Jänner und Februar 2021 angekündigt.

i-Portunus unterstützt die Mobilität von Kulturschaffenden und Künstlerinnen und Künstlern zwischen allen Ländern, die am EU-Kulturprogramm Creative Europe Programm teilnehmen.

Das Hauptaugenmerk von i-Portunus liegt auf der Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern und auf der Unterstützung internationaler Gemeinschaftsprojekte. Dafür soll die physische Mobilität von Kulturschaffenden gefördert werden. Im Bedarfsfall kann jedoch auf virtuelle oder gemischte Mobilitätsvarianten zurückgegriffen werden.

i-Portunus stellt ein Gesamtbudget von 500.000 EUR zur Verfügung, mit einem festen Betrag pro Bewerberin bzw. Bewerber für Reisekosten und Tagesspesen, abhängig vom Zielland und von der Dauer der Mobilitätsmaßnahme.

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