EU-Flash Nr. 134 vom 17. September 2020

Ihre Stimme ist gefragt: Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihren Rechten als Unionsbürger?

Beiträge können bis 1. Oktober 2020 eingereicht werden.

Die Europäische Kommission wendet sich mit einer öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft an Ämter und Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft, EU-Institutionen, politische Parteien, gemeinnützige Organisationen sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Seit 1993 werden von der Europäischen Kommission regelmäßig Berichte zur Unionsbürgerschaft und den damit verbundenen Rechten, wie z. B. das Recht auf Reisen und Aufenthalt innerhalb der EU, das Nichtdiskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit oder das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen, erarbeitet. Diese Rechte spielen auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine wichtige Rolle.

Die Europäische Kommission lanciert eine öffentliche Konsultation, mit der sie Erfahrungen und Meinungen zu den Unionsrechten von Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zusammentragen und Informationen über den Gebrauch der Unionsrechte und ihren Stellenwert in der Gesellschaft sammeln möchte. Außerdem möchte sich die EU-Kommission über Fälle von Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit in Kenntnis setzen.

Die gesammelten Informationen werden in den Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 einfließen und ergänzend zu der im Frühjahr 2020 durchgeführten Eurobarometer-Umfrage ausgewertet. Der Bericht wird Einfluss auf die politische Agenda der EU haben und Prioritäten der EU für die nächsten drei Jahre im Bereich der Unionsbürgerschaftsrechte festlegen.

Beiträge können bis 1. Oktober 2020 eingereicht werden.


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