Informationen zur Datenerhebung
Ansuchen um Registrierung von Motorschlitten
Inhalt
Verantwortlicher | Örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft |
Verarbeitungszwecke | Behördliche Registrierung eines Motorschlittens |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | Salzburger Motorschlittengesetz 2016 und Motorschlittenverordnung 2016 |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Daten werden nicht weitergeleitet |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | nein |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | für die Dauer der Registrierung des Motorschlittens bzw. solange wie rechtliche Ansprüche gegen den Antragsteller aus der Verwendung des Motorschlittens geltend gemacht werden können
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Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | nein |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Ohne Antrag ist eine Registierung des Motorschlittens nicht möglich |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | nein |