Raumordnung und landwirtschaftliche Betriebseinstellungen

Erhebung in 4 Salzburger Beispielsgemeinden

2012/13 führte das SIR im Auftrag des Landes Salzburg, Abteilung 7 – Raumplanung, eine detaillierte Erhebung bezüglich Betriebsauflassungen, Gebäudeumnutzungen und Gebäudeleerstand in den 4 landwirtschaftsstarken Beispielsgemeinden Anthering, Henndorf, Saalfelden und Straßwalchen durch.

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In den 4 Erhebungsgemeinden haben in den letzten 20 Jahren (1990–2010) rund 200 Bauernhöfe oder rund 11%–22% (Extremfall kleinbetriebliches Straßwalchen: 40%) ihren Betrieb eingestellt, davon sind rund 1/3 völlig aufgelassen und 2/3 zumindest aktuell stillgelegt.

Bei der Lage der Betriebseinstellungen ist das Hauptsiedlungsgebiet/Baulandgebiet in Relation deutlich stärker vertreten – rd. 1/3 aller eingestellten Betriebe finden sich hier, aber nur 20% aller aktiven Betriebe. Demgegenüber finden sich "nur" 2/3 aller eingestellten Betriebe, aber im Durchschnitt mehr als 80% aller aktiven Betriebe in Streu- und Grünlandlage.

Betriebseinstellungen bedeuten bis jetzt im Regelfall, dass die vorhandenen Wohngebäude (Bauernhaus, fallweise Austragshaus) in der eigenen Familie voll weitergenutzt werden und es hier nur selten zu einem Leerstand bzw. zu einer Vermietung an Familienfremde kommt; das gilt gleichermaßen für die Betriebseinstellungen in Ortslage wie in Streulage.

Anders verhält es sich bei den Wirtschaftsgebäuden, insb. bei den Stallgebäuden, hier steht in der Regel rund die Hälfte zumindest teilweise leer, d.h. sie sind stark untergenutzt, aber nur in Einzelfällen völlig leerstehend. Eine permanente Fremdnutzung im eigenen Hofbereich wird aber eher selten akzeptiert bzw. angestrebt.

Ganz überwiegend steht die weitere Eigennutzung der Wohn- und Wirtschaftsgebäude bzw. der Erhalt für die Nachfolgegeneration und für eine mögliche Wiederaufnahme der Landwirtschaft bei den Perspektiven und Wünschen im Vordergrund.

Die Raumplanung hat generell die Aufgabe, für den ständigen Struktur- und Funktionswandel der Landwirtschaft Regeln angemessen zu adaptieren und zu präzisieren bzw. Bestimmungen in das ROG einzubauen, unter welchen Rahmenbedingungen die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude bzw. Gebäudeteile unterstützt werden kann. Dort, wo Nutzungskonflikte absehbar sind, kann raumordnerisch nichts befürwortet werden. Andererseits gibt es aus raumordnerischer Sicht viele Gründe, warum prinzipiell eine Nachnutzung des Leerstandes von Hofstellen einer Nichtnutzung vorzuziehen ist.




Auftraggeber:
Land Salzburg,
Abteilung 7 - Raumplanung