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GIS-Analysen für Ortskernabgrenzung

Seit der Raumordnungsgesetzsnovelle 2004 entfällt für Orts- und Stadtkernbereiche, welche im Flächenwidmungsplan einer Gemeinde ausgewiesen sind, die Erfordernis einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe. Für das Verfahren der Abgrenzung hat das Land Salzburg einen Leitfaden für die Ortsplaner publiziert, der sich in wesentlichen Teilen an GIS-Analyse- und Bewertungsverfahren orientiert. Die GIS-Analyse bildet dabei das Gerüst, auf dem der Ortsplaner mit zusätzlichen fachlichen Kriterien die parzellengenaue Abgrenzung der Orts- und Stadtkernbereiche im Flächenwidmungsplan vornimmt

Das GIS-Verfahren des Leitfadens wurde bisher vom SIR zur Analyse der Bestandsaufnahmedaten der Ortsplaner eingesetzt für: St.Johann, Tamsweg, Mittersill, Großarl, Schwarzach,Radstadt, Abtenau, Mauterndorf, St. Michael, Straßwalchen und Hallein.

Ortskernabgrenzung Tamsweg

Auftraggeber:
Gemeinden