Neubau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen
Inhalt
Was wird gefördert?
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Neubau, Umbau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen mit und ohne Personenverkehr
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Warum wird gefördert?
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Bewirtschaftungserleichterung oder Erschließung von Landwirtschaftsbetrieben in Extremlagen bzw. Erhaltung der Betriebssicherheit von bestehenden Anlagen
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Wer wird gefördert?
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Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Personengemeinschaften, Einzelpersonen)
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Wie wird gefördert?
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Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Umsetzung von Seilbahnprojekten sowie deren Erhaltung
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Wo wird gefördert?
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Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur Bundesstraße 6 5071 Wals-Siezenheim
gueterwege@salzburg.gv.at Tel.: +43 662 8042-2520 Fax: +43 662 8042-3057
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Wann wird gefördert?
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Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.
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Weiteres
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Schriftliches Ansuchen an:
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur Bundesstraße 6 5071 Wals-Siezenheim
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Downloads
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