Neubau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen


Was wird gefördert? Neubau, Umbau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen mit und ohne Personenverkehr

Warum wird gefördert?

Bewirtschaftungserleichterung oder Erschließung von Landwirtschaftsbetrieben in Extremlagen bzw. Erhaltung der Betriebssicherheit von bestehenden Anlagen

Wer wird gefördert?

Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Personengemeinschaften, Einzelpersonen)

Wie wird gefördert?

Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Umsetzung von Seilbahnprojekten sowie deren Erhaltung

Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim


gueterwege@salzburg.gv.at
Tel.: +43 662 8042-2520
Fax: +43 662 8042-3057

Wann wird gefördert? Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.
Weiteres

Schriftliches Ansuchen an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

Downloads