Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (FELS)
Inhalt
Was wird gefördert?
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Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von ländlichen Straßen, Wegen und Brücken
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Warum wird gefördert?
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Ziel ist es eine funktionstaugliche verkehrssichere ländliche Verkehrsinfrastruktur nachhaltig zu gewährleisten.
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Wer wird gefördert?
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Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Gemeinden, Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen)
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Wie wird gefördert?
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Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Umsetzung von Erhaltungs- Erneuerungsmaßnahmen.
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Wo wird gefördert?
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Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur Bundesstraße 6 5071 Wals-Siezenheim
gueterwege@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-2520 Fax: 0662/8042-3057
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Wann wird gefördert?
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Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.
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Weiteres
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Schriftliches Ansuchen an:
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur Bundesstraße 6 5071 Wals-Siezenheim
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Downloads
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Landesgesetzblätter Link: LGBI. Nr.77/1981 LGBI. Nr.57/2005
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