Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (FELS)


Was wird gefördert? Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von ländlichen Straßen, Wegen und Brücken

Warum wird gefördert?

Ziel ist es eine funktionstaugliche verkehrssichere ländliche Verkehrsinfrastruktur nachhaltig zu gewährleisten.

Wer wird gefördert?

Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Gemeinden, Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen)

Wie wird gefördert?

Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Umsetzung von Erhaltungs- Erneuerungsmaßnahmen.

Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

gueterwege@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2520
Fax: 0662/8042-3057

Wann wird gefördert? Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.
Weiteres

Schriftliches Ansuchen an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

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Landesgesetzblätter  Link:           LGBI. Nr.77/1981
                                                      LGBI. Nr.57/2005