Alm- und Wirtschaftswegerhaltung


Was wird gefördert? Instandhaltung und Instandsetzung von sanierungsbedürftigen Alm- und Wirtschaftswegen und Brücken

Warum wird gefördert?

Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionstauglichkeit

Wer wird gefördert?

Rechtsträger von Alm- und Wirtschaftswegen (Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen).

Wie wird gefördert?

Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Durchführung von Wegbaumaßnahmen

Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim


gueterwege@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2520
Fax: 0662/8042-3057

Wann wird gefördert? Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen.
Weiteres

Schriftliches Ansuchen an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/06: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

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