Förderung der tiergestützten Therapie am Bauernhof

    
Was wird gefördert?

Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss zur tiergestützten Therapieeinheit am Bauernhof zur Förderung motorischer, emotionaler, sozialer und geistiger Kompetenzen bei Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere zur Behandlung von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten sowie Traumatisierungen.

Warum wird gefördert?
  • Förderung alternativer Einkommensmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe
  • Unterstützung von Maßnahmen bei denen durch den gezielten Einsatz eines Tieres positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen erzielt werden können
  • Zur Förderung motorischer, emotionaler, sozialer und geistiger Kompetenzen bei Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere zur Behandlung von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten, Traumatisierungen
Wer wird gefördert?   Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb mit Hofstelle im Bundesland Salzburg im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen in Betracht (auch gepachtete Betriebe sind dabei zulässig).
Wie wird gefördert?

Die Förderung wird dem zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieb in Form einer De-minimis Beihilfe in Höhe von € 50,- je geleisteter Therapieeinheit gewährt, wobei der Zuschuss bei der Verrechnung an den jeweiligen Klienten entsprechend zu berücksichtigen ist.

Die Obergrenze des Zuschussbetrages je Betrieb beträgt maximal € 11.000,- je Kalenderjahr, wobei jedenfalls die Regelung zur De-minimis Obergrenze (max. € 200.000,- innerhalb von 3 Steuerjahren) zu beachten ist.

Wo wird gefördert? Die Förderabwicklung erfolgt durch die Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie des Amtes der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 – Ländliche Entwicklung und Bildung, Postfach 527, 5010 Salzburg
Wann wird gefördert?

Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist der erfolgreiche Abschluss des LFI-Zertifikatslehrganges „Tiergestützte Intervention am Bauernhof" oder eines gleichwertigen, durch das ÖKL anerkannten Lehrgangs, sowie die erfolgreiche ÖKL-Zertifizierung des Betriebes.

Vorhandensein eines Teampartners aus dem sozialen Bereich (Therapeut, Behindertenfachbetreuerin, Sozialarbeiter etc.) bzw. eigene Doppelqualifikation.

Im Falle der Förderungsgewährung erfolgt die Berechnung des Zuschusses auf Basis der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Therapieeinheiten, wobei als Leistungsnachweise die Rechnungen an die Klienten sowie die Zahlungseingänge bis 31.03. nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres vorzulegen sind. Werden innerhalb der vorgegebenen Frist die Leistungsnachweise nicht vorgelegt, gilt das Ansuchen als zurückgezogen.

Auf der Rechnung an den Klienten muss der reduzierte Stundensatz sowie ein entsprechender Hinweis über die Förderung des Landes Salzburg ersichtlich sein.

Hofbesuche/Ausflüge von Kindergärten sind nicht von der Zielsetzung der Richtlinie umfasst und werden nicht gefördert.

Weiteres
Anträge nach dieser Richtlinie können bis einschließlich 31.12.2028 eingebracht werden.
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