Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Inhalt
Was wird gefördert? | - Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen
(Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, ...) - Besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen mit den verbundenen Funktionsbereichen
(Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen - Wohnräume auf Almen
- Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
- Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne
- Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken
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Warum wird gefördert? | Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unter besonderer Berücksichtigung von Umweltschutz, Tierschutz und der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen. |
Wer wird gefördert? | Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikel 2 Nummer 59 der Verordnung (EU) 2022/2472 sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls müssen sinngemäß die Bestimmungen des Artikel 1 Absatz 5 derselben Verordnung eingehalten werden.
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Wie wird gefördert? | Die anrechenbare Investitionssumme muss zumindest 10.000,- Euro netto betragen Die maximal anrechenbaren Kosten betragen je nach Investitionsgegenstand zwischen 30.000,- und 90.000,- Euro netto je Betrieb und Förderperiode, wobei folgende Investitionszuschüsse gewährt werden: - 30 % für bauliche StalImaßnahmen (untergeordnete verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen nur 25%)
- 25 % für sonstige Maßnahmen
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Wo wird gefördert? | Einreichstelle: Die Antragstellung erfolgt beim Wirtschaftsberater bei der jeweils örtlich zuständige Bezirksbauernkammer mittels Online-Antrag.
Bewilligende Stelle: Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Bundesstraße 6, 5071 Wals
E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2426 oder 2177 FAX: 0662/8042-2514
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Wann wird gefördert? | Die Antragsstellung erfolgt mittels Online Antrag beim Wirtschaftsberater auf der jeweils örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer. Der Förderantrag ist erstmalig vor der Umsetzung bzw. vor dem Beginn des Vorhabens vom Förderwerber einzureichen. |
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