Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Was wird gefördert?
  1. Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen
    (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, ...)
  2. Besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen mit den verbundenen Funktionsbereichen
    (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen
    Einrichtungen
  3. Wohnräume auf Almen
  4. Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
  5. Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne
  6. Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken
Warum wird gefördert?

Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unter besonderer Berücksichtigung von Umweltschutz, Tierschutz und der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen.

Wer wird gefördert?

Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikel 2 Nummer 59 der Verordnung (EU) 2022/2472
sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ebenfalls müssen sinngemäß die Bestimmungen des Artikel 1 Absatz 5 derselben Verordnung eingehalten
werden.
Wie wird gefördert?

Die anrechenbare Investitionssumme muss zumindest 10.000,- Euro netto betragen

Die maximal anrechenbaren Kosten betragen je nach Investitionsgegenstand zwischen 30.000,- und 90.000,- Euro netto je Betrieb und Förderperiode, wobei folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:

  • 30 % für bauliche StalImaßnahmen (untergeordnete verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen nur 25%)
  • 25 % für sonstige Maßnahmen
Wo wird gefördert?

Einreichstelle:
Die Antragstellung erfolgt beim Wirtschaftsberater bei der jeweils örtlich zuständige Bezirksbauernkammer mittels Online-Antrag.

Bewilligende Stelle:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6, 5071 Wals

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2426 oder 2177
FAX: 0662/8042-2514

Wann wird gefördert?

Die Antragsstellung erfolgt mittels Online Antrag beim Wirtschaftsberater auf der jeweils örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer.
Der Förderantrag ist erstmalig vor der Umsetzung bzw. vor dem Beginn des Vorhabens vom Förderwerber einzureichen.

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