Förderung der ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen


Was wird gefördert?

Erhalt und der Verbesserung von ökologisch wertvollen, extensiven und biologisch bewirtschafteten Teichen

Warum wird gefördert? Mit dem Erhalt und der Verbesserung der extensiven Bewirtschaftung von Teichen sowie der biologischen Aquakulturproduktion zur Steigerung der nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Produktion in Karpfenteichwirtschaften mit ihren Nebenfischen wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der biologischen Aquakultur gemäß dem Aktionsplan zur Förderung der biologischen Produktion in der Europäischen Union geleistet und auch die “Vom Hof auf den Tisch – Strategie“ der Europäischen Kommission im Bereich der Aquakultur umgesetzt.
Wer wird gefördert? 1. natürliche Personen,
2. juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
3. im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von
Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
4. deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,

mit Niederlassung in Österreich, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit Teichwirtschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und deren förderfähige Teichfläche in Österreich liegt.
Wie wird gefördert?

Art der Förderung

  • Die Förderung wird in Form von jährlichen Prämien für die „förderfähige Teichfläche“ gewährt.
  • Die Förderung soll Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung der Auflagen für die ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung der Teiche entstehen, ausgleichen.

Ausmaß der Förderung

  • Die jährliche Prämie beträgt 450 EUR pro ha förderfähige Teichfläche.
  • Zuschlag biologische Aquakulturproduktion:
    Für die biologische Bewirtschaftung von Teichen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 wird eine zusätzliche Prämie in der Höhe von jährlich 100 EUR pro ha förderfähige Teichfläche gewährt.
Wo wird gefördert?

Einreich- und Bewilligungsstelle (BST):

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2368
Fax: 0662/8042- 762368

Wann wird gefördert?

Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden. Jedem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung anzuschließen. Die Abgabe und Entgegennahme eines Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar und es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Förderungsvoraussetzung:

  • Mindestteilnahmefläche 0,5 ha förderfähige Teichfläche (in Österreich liegend) im 1. Jahr der Verpflichtung
  • Bestätigung der zuständigen Naturschutzbehörde des Landes über den naturschutzfachlichen Wert der Teichanlage

Förderungsverpflichtungen:

  • Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre und kann höchstens 6 Jahre betragen. Er beginnt mit frühestens 01.01.2022 und läuft bis längstens 31.12.2027. Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum erstreckt sich grundsätzlich über das Kalenderjahr. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die einbezogenen Flächen über den gesamten Verpflichtungs- und Vertragszeitraum
    gemäß den inhaltlichen Bewirtschaftungsauflagen (im Folgenden: Förderungsverpflichtungen) zu bewirtschaften sowie alle sonstigen
    Förderungsvoraussetzungen zu erfüllen. Davon ausgenommen ist der Einstieg in die biologische Aquakulturproduktion gemäß der Verordnung (EU) 2018/848, der mit dem Beginn jedes Kalenderjahres innerhalb des beantragten Verpflichtungs- und
    Vertragszeitraumes erfolgen kann. Die zusätzliche Verpflichtung für die Gewährung des Zuschlages für die biologische Aquakulturproduktion ist ab dem vollen Kalenderjahr des Einstieges in die biologische Aquakulturproduktion gemäß der Verordnung (EU)
    2018/848 bis zum Ende des Vertragszeitraumes einzuhalten.
Weiteres Folder der Landwirtschaftskammer Österreich (pdf, 473KB)
Downloads

Antragsformular (xlsx, 288 KB)

Beiblatt (xlsx, 65 KB)

Sonderrichtlinie des BMLRT (pdf, 612 KB)