Schulbibliotheken Förderung

Das Land Salzburg gewährt nach Maßgabe vorhandener Mittel eine freiwillige Förderung für den Ankauf von Bibliotheksmedien, wobei der Gesamtbeitrag der Schule (Beiträge des Rechtsträgers, des Elternvereins, von Sponsoren und Sonstigen) für die Schulbibliothek bis zu einer Höchstgrenze von 370 Euro verdoppelt wird. Im Falle einer Neueinrichtung bzw. Reorganisation der Schulbibliothek kann eine einmalige, zusätzliche Förderung bis zu einer Höhe von 740 Euro gewährt werden. Der Höchstbetrag der Landesförderung beträgt in diesem Fall 1.110 Euro. Nicht gefördert wird der Ankauf von „Klassensätzen".​

Einreichfrist: 30. April des laufenden Jahres

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Ansuchen Förderung Schulbibliothek (Pflichtschule)    elektronischer Antrag

elektronischer Antrag

​Selbsterklärung über die Verwendung der Förderung der Schulbibliothekelektronischer Antrag