Eintragungsfreie Rad-/Reifenkombinationen:



Generell ist auch das Anbringen von Zubehörfelgen, welche zwar die im Genehmigungsdokument angeführte Dimension aufweisen, aber keine Originalteile (ersichtlich an der Ersatzteilnummer des Herstellers), beim Landeshauptmann anzuzeigen.


Gemäß §22a Kraftfahrzeug-Durchführungsverordnung 1967 besteht die Möglichkeit, Reifen und Räder anzubringen, ohne dass diese als Änderung beim Landeshauptmann angezeigt werden muss.


Dazu können Sie  auf der Reifen-Felgen-Datenbank des Landes Oberösterreich für Ihr Fahrzeug prüfen, ob bereits diese Fahrzeug-Zubehörkombination einmal genehmigt wurde. Wenn Sie dort für Ihr Fahrzeug die gewünschte Felge finden, können Sie die Bestätigung dafür ausdrucken und von einem gemäß §57a KFG 1967 Ermächtigten  (das sind jene Einrichtungen, die "Pickerlüberprüfungen" durchführen), bestätigen lassen.

Diese Bestätigung muss die konkrete Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeuges aufweisen und Sie müssen diese bei Ihrem Fahrzeug mitführen. Auf Verlangen ist diese den staatlichen Kontrollorganen vorzulegen.