Lohnnachweisdaten mittels Email
Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen
Inhalt
Verantwortlicher | Personalabteilung |
Verarbeitungszwecke | Bearbeitung der Anträge von Lehrpersonen/LeiterInnen im Salzburger Pflichtschuldienst |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LDG 1984; Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG; Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 – LVG |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Liegt nicht vor. |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Amt der Salzburger Landesregierung; Personalverrechnung |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | Liegt nicht vor. |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Die Salzburger Landesverwaltung hat gemäß § 3 Salzburger Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigt, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 10 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten (Maximalfristen).
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Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Zumal keine Einwilligung eingeholt wurde, muss darauf nicht verwiesen werden. |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Die Angaben Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig, allerdings werden sie benötigt, um Ihr Ersuchen, die monatlichen Lohnnachweisdaten an Ihre Email Adresse zu übermitteln, bearbeiten zu können. |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Es liegt kein „profiling" vor. |