Hinweis zum Datenschutz

Lohnnachweisdaten mittels Email

Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen

VerantwortlicherPersonalabteilung
VerarbeitungszweckeBearbeitung der Anträge von Lehrpersonen/LeiterInnen im Salzburger Pflichtschuldienst
Rechtsgrundlagen der VerarbeitungLandeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LDG 1984; Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG; Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 – LVG
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines DrittenLiegt nicht vor.
ggf Empfänger, Empfängerkreise der DatenAmt der Salzburger Landesregierung; Personalverrechnung
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermittelnLiegt nicht vor.
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Salzburger Landesverwaltung hat gemäß § 3 Salzburger Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigt, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 10 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten (Maximalfristen).

Möglichkeit des Widerrufs der EinwilligungZumal keine Einwilligung eingeholt wurde, muss darauf nicht verwiesen werden.
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben?Die Angaben Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig, allerdings werden sie benötigt, um Ihr Ersuchen, die monatlichen Lohnnachweisdaten an Ihre Email Adresse zu übermitteln, bearbeiten zu können.
Bestehen einer automatisierten EntscheidungsfindungEs liegt kein „profiling" vor.