Dacheindeckungen und Wandverkleidungen mittels Holzschindeln bzw. -brettern

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Erneuerung von Holzschindel- oder Bretterdächern bzw. zur Eindeckung von Neugebäuden im Ensemblebereich von Bestandsbauten.
  • Investitionen zur Erneuerung von Wandverkleidungen mit Holzschindel- oder brettern bzw. zur Verkleidung von Neugebäuden im Ensemblebereich von Bestandsbauten.
  • Investitionen zur Erneuerung von Holzschindel- oder Bretterdächern bzw. zur Neueindeckung von Almgebäuden, bäuerlicher Kleindenkmäler (z.B. Kapellen) sowie sonstiger baukulturell erhaltenswerter Gebäuden wie Mühlen, Backöfen und Getreidekästen.
Warum wird gefördert?
Holzschindel- und Bretterdächer sowie auch Wandverkleidungen mit Holzschindeln sind gemäß Bestätigung des Landeskonservatorat für Salzburg als Kultur- und Naturerbe anzusehen. Deren Erhaltung für die Kulturlandschaft ist wesentlich und bedarf einer Förderung durch die öffentliche Hand.
Wer wird gefördert?
Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen im Sinne von Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Betracht, die
a) einen landwirtschaftlichen Betrieb in Salzburg haupt- oder nebenberuflich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften,
b) EigentümerInnen eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes sind (nur insofern, falls sie nicht gleichzeitig BewirtschafterInnen sind),
c) EigentümerInnen oder Nutzungsberechtigte von Mühlen sind.
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikels 2 Nummer 14 der Verordnung (EU) Nr.  702/2014 sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls müssen sinngemäß die Bestimmungen des Artikels 1 Absatz 5 derselben Verordnung eingehalten werden.
Wie wird gefördert?
Die anrechenbaren Investitionskosten werden im Ausmaß von max. 25% gefördert.
Die Mindestinvestitionskosten (förderbare Kosten) in Höhe von € 2.000,- netto muss erreicht werden.
Die Förderobergrenze beträgt € 10.000,- pro Jahr und Förderwerber.

Die Kostenberechnung zur Bewilligung und Abrechnung erfolgt mittels Standardrichtsätzen, die von der Förderabwicklungsstelle festgelegt werden.
Zur Förderung können nur jene Kosten anerkannt werden, die nach erfolgter Antragstellung anfallen.
Die FörderwerberInnen müssen sicherstellen, dass die geförderte Investition während der Behaltefrist von fünf Jahren ordnungsgemäß und den Förderungszielen entsprechend genutzt und instand gehalten wird.

Die Förderung wird aus Mitteln des Landes Salzburg finanziert.

Bei der Prüfung der Anmeldeschwellen, Beihilfenhöchstintensitäten und Beihilfenhöchstbeträge sind im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 702/2014 die für das geförderte Vorhaben insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu berücksichtigen. Daher sind andere erhaltene Beihilfen im Rahmen der Antragstellung bekannt zu geben.
Wo wird gefördert?
Die Antragsstellung erfolgt mittels Online-Formular (siehe unter Downloads).

Bei Fragen zur Antragstellung sowie für die Abrechnung Ihres Vorhabens wenden Sie sich an den Sachbearbeiter der Einreichstelle (EST):

Herrn Josef Mehrl
Bezirksbauernkammer St. Johann im Pongau
Ing-Ludwig-Pech-Str. 14, 5600 St. Johann im Pongau
Tel.: 0664/88462527

Bewilligungsstelle (BST):
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

Wann wird gefördert?
Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich.
Weiteres
Gemeldet gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014, Kenn-Nr. der Europäischen Kommission: SA.41739(2015/XA)
Downloads
Richtlinien zur Förderung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen mittels Holzschindeln bzw. -brettern (pdf, 132 KB)
Förderantrag: Hier gehts zum ONLINE Formular
In Ausnahmefällen kann auch der Antrag mittels Word-Formular (docx, 104 KB) gestellt werden (hierzu bitte auch um Verwendung des Berechnungsformulars (gültig bis 31.05.2022) (xlsx, 27 KB)
Für alle Neuanträge ab 1.06.2022 ist folgendes Berechnungsformular (Klick auf den Link) zu verwenden)