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Seit 1.1.2014 entscheidet das Landesverwaltungsgericht Salzburg in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers im Zuständigkeitsbereich des Salzburger Vergabekontrollgesetzes 2018.
Informationen zu den Bekanntmachungen gemäß § 15 Salzburger Vergabekontrollgesetz 2018:
Einleitung von Nachprüfungsverfahren
Anberaumung von mündlichen Verhandlungen