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Tätigkeitsbericht

Das Landesverwaltungsgericht hat alle zwei Jahr einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu erstatten. Der Bericht wurde der Landesregierung gemäß § 21 S.LVwGG übermittelt.

 

​Tätigkeitsbericht 2014 und 2015 

Tätigkeitsbericht 2016 und 2017

Tätigkeitsbericht 2018 und 2019

Tätigkeitsbericht 2020 und 2021 

Tätigkeitsbericht 2022 und 2023