Amtssignatur

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung die Möglichkeit, auf Beschlüssen/Erkenntnissen und anderen Erledigungen die im folgenden dargestellte Amtssignatur aufzubringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg handelt.

Die Darstellung der Amtssignatur erfolgt mit Veröffentlichung der Bildmarke und dem Hinweis, dass das ausgedruckte Dokument verifiziert werden kann.

Mit der Amtssignatur kann daher die Herkunft und die Übereinstimmung des Dokumentes mit einer Abschrift, welche beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg verwendet bei amtssignierten Dokumenten eine der folgenden Bildmarken:

amtssignatur farbe klein
amtssignatur mono klein
Bildmarke färbig - gesichertBildmarke monochrom - gesichert



Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Amtssignierte elektronische Dokumente können auf ihre Echtheit und Unversehrtheit unter Nutzung der beiden unten stehenden Adressen geprüft werden.
www.buergerkarte.at


Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen
pruefung.signatur.rtr.at

Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle (das Landesverwaltungsgericht Salzburg).