Geschäftsverteilung

Die Geschäftsverteilung, ein Eckpfeiler der richterlichen Unabhängigkeit, stellt sicher, dass die einzelnen Geschäftsfälle für einen bestimmten Zeitraum im Vorhinein auf die einzelnen Richterinnen und Richter verteilt werden. Die Erstellung der Geschäftsverteilung erfolgt durch den Geschäftsverteilungsausschuss, der gemäß § 11 Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und drei von der Vollversammlung gewählten weiteren Mitgliedern besteht.
 

Hier gelangen Sie zur Geschäftsverteilung und der Anlage zur Geschäftsverteilung sowie zum Punktesystem des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg.