Mit Ausnahme der Entscheidungen seit 01.01.2022 und der Information zu Laienrichter*innen (siehe Team) finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesverwaltungsgerichts auf dieser Seite.
Das Landesverwaltungsgericht hat alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu erstatten. Der Bericht wurde der Landesregierung gemäß § 21 S.LVwGG übermittelt.
Seit 1.1.2014 entscheidet das Landesverwaltungsgericht Salzburg in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers im Zuständigkeitsbereich des Salzburger Vergabekontrollgesetzes 2018.
Gemäß § 15 Salzburger Vergabekontrollgesetz 2018 ist sowohl der Eingang eines Nachprüfungsantrages, als auch die Anberaumung einer öffentlich mündlichen Verhandlung in Nachprüfungsverfahren im Internet kundzumachen. Diese Informationen finden Sie hier.
Der bzw die in einer Zuschlagsentscheidung für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieter bzw Bieterin verliert seine Parteistellung, wenn er seine bzw sie ihre begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller bzw von der Antragstellerin begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Zustellung der Verständigung über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens (§ 15 Abs 4 S.VKG 2018) erhebt.
Andere Parteien im Sinn des § 16 Abs 2 S.VKG 2018 verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller bzw von der Antragstellerin begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung nach § 15 Abs 1 S.VKG 2018 erheben.
Sofern eine mündliche Verhandlung vor Ablauf dieser Fristen stattfindet, können die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden. § 42 Abs 3 AVG gilt sinngemäß.
Folgende Nachprüfungsverfahren wurden eingeleitet:
| Auftraggeber/in: | Land Salzburg - Bildungsdirektion Salzburg |
| Vergebende Stelle: | Land Salzburg, Abt. 6 – Infrastruktur und Verkehr, Referat 6/03 - Landeshochbau |
| Vergabeverfahren: | Sanierung, Aufstockung und Erweiterung des B-Traktes im Berufsschulzentrum Lehen |
| Angefochtene / gesondert anfechtbare Entscheidung: | Mitteilung, dass der Auftraggeber die Verhandlungen gemäß Punkt B.3.1 der Auslobungsunterlage als gescheitert betrachtet und folglich die Antragstellerin im Vergabeverfahren nicht weiter berücksichtigt wird |
| Tag der Bekanntmachung: | 10.12.2025 |
| Aktenzahl: | 405-5/137-2025 |
| Auftraggeber/in: | Gemeinde St. Koloman |
| Vergebende Stelle: | DI Anselmi Ziviltechniker GmbH |
| Vergabeverfahren: | Aufschließung Baulandsicherung Buchnerötz |
| Angefochtene / gesondert anfechtbare Entscheidung: | Zuschlagsentscheidung |
| Tag der Bekanntmachung: | 24.11.2025 |
| Aktenzahl: | 405-5/135-2025 |
| Auftraggeber/in: | Land Salzburg, Landeshochbau, Michael.-Pacher-Straße 36, 5010 Salzburg |
| Vergebende Stelle: | |
| Vergabeverfahren: | „Neue Residenz, Salzburg Museum, Belvedere und Generalsanierung Sicherheitstechnik“ |
| Angefochtene / gesondert anfechtbare Entscheidung: | Zuschlagsentscheidung |
| Tag der Bekanntmachung: | 30.09.2025 |
| Aktenzahl: | 405-5/133-2025 |
| Auftraggeber/in: | Stadtgemeinde Salzburg, Siezenheimer Straße 20, 5020 Salzburg |
| Vergebende Stelle: | |
| Vergabeverfahren: | „Stadtgemeinde und Umlandgemeinden - Auftausalz“ |
| Angefochtene / gesondert anfechtbare Entscheidung: | Ausschreibung |
| Tag der Bekanntmachung: | 07.07.2025 |
| Aktenzahl: | 405-5/131-2025 |
Folgende mündliche Verhandlungen wurden vom Landesverwaltungsgericht Salzburg anberaumt:
| Auftraggeber/in: | Gemeinde St. Koloman |
|---|---|
| Vergebende Stelle: | DI Anselmi Ziviltechniker GmbH |
| Vergabeverfahren: | Aufschließung Baulandsicherung Buchnerötz |
| Angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung: | Zuschlagsentscheidung |
| Verhandlung: | Dienstag, 16.12.2025, 09:30 Uhr, 5020 Salzburg, Wasserfeldstraße 30, Saal 5 |
| Aktenzahl: | 405-5/135/1-2025 |
Die Geschäftsverteilung, ein Eckpfeiler der richterlichen Unabhängigkeit, stellt sicher, dass die einzelnen Geschäftsfälle für einen bestimmten Zeitraum im Vorhinein auf die einzelnen Richterinnen und Richter verteilt werden. Die Erstellung der Geschäftsverteilung erfolgt durch den Geschäftsverteilungsausschuss, der gemäß § 11 Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und drei von der Vollversammlung gewählten weiteren Mitgliedern besteht.
Die Geschäftsordnung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg wird im Rahmen der kollegialen Justizverwaltung durch die Vollversammlung gemäß § 9 Abs 2 Z 1 iVm § 18 des Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetzes (S.LVwGG) beschlossen.