Das Landesverwaltungsgericht Salzburg ist Kontrollinstanz für alle im Bundesland Salzburg anfallenden Verwaltungsangelegenheiten, für die durch die Bundesverfassung eine Länderzuständigkeit zur Vollziehung normiert ist, bzw. die in mittelbarer Bundesverwaltung und Sicherheitsverwaltung vollzogen werden.
Das Landesverwaltungsgericht besteht aus 27 richterlichen Mitgliedern (Präsidentin, Vizepräsident und 25 Richterinnen und Richtern), sowie der Geschäfts- und Evidenzstelle als Hilfsapparat. Alle Informationen finden Sie hier.
Das Landesverwaltungsgericht ist zuständig für Beschwerden gegen
Bitte beachten Sie, dass Beschwerden und verfahrenseinleitende Anträge nur in den wenigsten Fällen unmittelbar beim Landesverwaltungsgericht einzubringen sind. Nähere Informationen finden Sie hier.
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg ist nicht zuständig für Angelegenheiten