Sie haben Fragen zum Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens? Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden Sie
Seit 01.01.2022 werden alle Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg auf unserer Website veröffentlicht. Eine Reihe Entscheidungen von besonderer Bedeutung wird auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht.
Alle Informationen zu aktuellen Vergabeverfahren finden Sie bei unseren Veröffentlichungen.
Sie möchten Beschwerde erheben oder haben Fragen zum Ablauf des weiteren Verfahrens?
Alle Informationen zur Einbringung, Pauschalgebühren, Verfahrenshilfe und zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.
Sie wurden als Zeug*in vor das Landesverwaltungsgericht geladen?
Bitte beachten Sie, dass Sie der Zeugenladung Folge zu leisten haben. Im Krankheitsfalle oder unvorhergesehener Verhinderung kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Halten Sie hierfür bitte die Geschäftszahl des Verfahrens bereit.
Nähere Informationen, etwa zum Ablauf Ihrer Einvernahme oder Ihrem Anspruch auf Zeugengebühren finden Sie hier.
Bei Fragen oder Unklarheiten zu Ihrem Auftrag, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Richtern bzw dem zuständigen Richter in Verbindung. Die Kontaktinformationen finden Sie auf Ihrem Bestellungsbeschluss.
Als nichtamtliche*r Sachverständige*r haben Sie zudem Anspruch auf Gebührenersatz. Bitte beachten Sie bei der Geltendmachung die Fristen und Vorgaben des Gebührenanspruchsgesetzes.
Landesverwaltungsgericht Salzburg
Wasserfeldstraße 30
5020 Salzburg
Tel. 0662 / 8042 - 3918 (Fax DW: 3893)
E-Mail: post@lvwg-salzburg.gv.at
ERsB: 9110020126183
ERV-Code: Z015120
Bitte beachten Sie bei Ihren Eingaben die Vorgaben zur rechtswirksamen Einbringung.
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Akteneinsicht ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Jeweils ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.
Studierende eines rechtswissenschaftlichen Studiums sind herzlich eingeladen, Richter*innen am Landesverwaltungsgericht Salzburg für zwei bis drei Wochen zu begleiten.
Dabei lernen Sie unseren Gerichtsbetrieb kennen und können an öffentlich mündlichen Verhandlungen teilnehmen.
Die Rechtshörerschaft ist freiwillig und unentgeltlich.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Erlass der Präsidentin vom 30.08.2023.
Das Antragsformular mit weiteren Informationen samt Datenschutzerklärung finden sie hier.
Schulklassen und Gruppen Studierender wird die Möglichkeit geboten, Gerichtsverhandlungen am Landesverwaltungsgericht Salzburg zu besuchen.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um rechtzeitige Terminvereinbarung (mindestens drei Wochen vorher) bei der Medienstelle des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg.
Herr Ing.Mag. Johannes Hutegger (0662 / 8042 - 3850) steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Jede Besuchergruppe hat sich aufgrund einer verpflichtenden Sicherheitskontrolle 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsgebäude einfinden.
Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir bereits vorher, die Einhaltung unserer Hausordnung sicherzustellen.
| Landesverwaltungsgericht Salzburg z.H. Herrn Skuba Michael Postfach 527 5020 Salzburg |