Geschäftsordnung

​Die Geschäftsordnung, die die näheren Regelungen zur Führung der Geschäfte des Landes-verwaltungsgerichtes beinhaltet, wird durch die Vollversammlung der Richterinnen und Richter unter dem Vorsitz der Präsidentin gemäß § 9 Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz erlassen.

 

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