Für schriftliche Anbringen und Eingaben, die beim Landesverwaltungsgericht Salzburg einzubringen sind (einschließlich Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof sowie damit zusammenhängende Schriftsätze), stehen gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm § 13 AVG und § 86b BAO ausschließlich folgende technische Möglichkeiten und Adressen zur Verfügung:
Post-Adresse: | Wasserfeldstraße 30 5020 Salzburg |
Telefax: | +43 662 8042 3893 |
E-Mail: | |
Elektronische Zustellung:
| ERsB 9110020126183 an „Landesverwaltungsgericht Salzburg“ |
Elektronischer Rechtsverkehr: | Z015120
(ERV-Anschriftcode) |
Anbringen und Eingaben, die mittels elektronischer Zustellsysteme im Sinn des § 28 Abs 3 Zustellgesetz eingebracht werden, können auch außerhalb der Amtsstunden eingebracht werden, gelten aber erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt und werden vom Landesverwaltungsgericht (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt.
Für alle anderen Anbringen und Eingaben, die im Wege des elektronischen Verkehrs eingebracht werden, gilt, dass die Empfangsgeräte des Landesverwaltungsgerichts Salzburg auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit sind, diese allerdings nur während der Amtsstunden betreut werden. Anbringen und Eingaben, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen und Eingaben auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Landesverwaltungsgerichts Salzburg gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Anbringen und Eingaben, die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an post@lvwg-salzburg.gv.at zu übermitteln. Bei Übermittlung an andere E-Mail-Adressen (zB die persönliche E-Mail-Adresse einer Richterin bzw eines Richters oder einer Mitarbeiterin bzw eines Mitarbeiters der Geschäftsstelle) ist die Bearbeitung von Anbringen und Eingaben hingegen nicht sichergestellt.
Alle an das Landesverwaltungsgericht gerichteten E-Mails haben einen Betreff zu enthalten, da E-Mails ohne Betreff zurückgewiesen werden. Die maximale Größe (inklusive Beilagen/Attachments) darf 50 Megabyte nicht überschreiten.
(Blacklisting) E-Mails von Providern, aus deren Bereich große Mengen von SPAM-Mails versendet werden, werden abgewiesen. Diese Provider werden auf internationalen Listen („Black-Lists") veröffentlicht, nach denen sich auch das Land Salzburg richtet. Bei Ablehnung der E-Mail wird eine automatische Antwort übermittelt.
(Greylisting) E-Mails von unbekannten Absenderinnen und Absendern werden beim ersten Zustellversuch zurückgewiesen. Der Provider unternimmt automatisch einen weiteren Zustellversuch, der dann sofort akzeptiert wird. Die Dauer bis zu einem weiteren Zustellversuch ist providerabhängig und beträgt meist ca. 10 bis 60 Minuten. Wenn die Absenderin bzw der Absender eine E - Mail mit Fehlermeldung „450 4.7.1 you are temporarely rejected - try again later" erhält, wird vom Provider kein weiterer Zustellversuch unternommen und die E-Mail muss neuerlich von der Absenderin bzw dem Absender versandt werden.
E-Mails, die
- für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind oder einen Passwortschutz enthalten,
- Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können,
- ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (zB VBScript, ActiveX, Java bzw JavaScript) enthalten,
- für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (zB Registered Mail oder cloud-Diensten) verwenden,
- als Werbe-, Spam-oder Junkmails eingestuft werden
gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht.
Darüber wird die Absenderin bzw der Absender nicht informiert.
Hinweis: Bei der Verwendung eines elektronischen Zustellsystems gelten die obenstehend für E-Mails genannten Punkte 1 bis 4 sinngemäß.
Für mittels E-Mail oder elektronischem Zustelldienst eingebrachte Anbringen und Eingaben können – sofern technisch möglich – ausschließlich (vgl § 13 Abs 2 AVG) folgende Formate verwendet werden:
Art | Bezeichnung | Endung |
| | |
Einfacher Text | ASCII (in der Kodierung "ISO-8859-1" oder "UTF-8") | *.txt |
| | |
Nicht veränderbare Dokumente und elektronische Rechnungen | PDF 1.4, 1.5 oder PDF/a | *.pdf |
| | |
Textdokumente | Microsoft Word
| *.docx |
| Rich Text Format | *.rtf |
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Tabellendokumente | Microsoft Excel
| *.xlsx |
| Data Interchange Format | *.dif |
| Komma separiertes Text Dokument (CSV) | *.csv |
| | |
Grafik | Graphics Interchange Format (GIF) | *.gif |
| JPEG Bilder | *.jpg, *.jpe, *.jpeg |
| Tagged Image Format (TIFF) | *.tif *.tiff |
| Portable Network Graphic (PNG) | *.png |
| | |
Komprimierung | ZIP | *.zip |
| | |
HTML | HTML 4.0.1' | |
| XHTML 1.1 | *.html, *.htm, *.css |
| CSS 2 | |
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Präsentationen | Microsoft Powerpoint | *.pptx, *.ppsx |
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Vektorzeichnungen | Windows Metafile | *.wmf |
| Enhanced Metafile | *.emf |
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Zertifikate | X509v3 in folgenden Formaten: | |
| PKCS7, PKCS10, PKCS12, DER, CER, CRL, PEM | *.p7c, *.p10, *.p12, *.der, *.cer, *.crl, *.pem |
Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Eingaben und Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Kanzlei des Landesverwaltungsgerichts unter der Telefonnummer +43 662 8042 3918 zu richten.
Die Präsidentin des Landesverwaltungsgericht Salzburg
Hofrätin Mag. Claudia Jindra-Feichtner MBA
Siehe Kundmachung vom 30.03.2021