Rechtswirksame Einbringung


Während der Amtsstunden können schriftliche Anbringen persönlich eingebracht werden. Für postalisch oder elektronisch übermittelte Anbringen werden gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm § 13 AVG und § 86b BAO ausschließlich folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt:

Post-Adresse:
Landesverwaltungsgericht Salzburg
Wasserfeldstraße 30
5020 Salzburg
Telefax:
​+43 662 8042 3893
E-Mail:
Schriftliche Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Salzburg können per E-Mail rechtswirksam ausschließlich an die Adresse post@lvwg-salzburg.gv.at übermittelt werden. Die Einbringung an die persönliche E-Mail-Adresse von Richter*innen oder Mitarbeiter*innen des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg hat keine Rechtswirkungen
​​Elektronische Zustellung:
​ERsB 9110020126183
an „Landesverwaltungsgericht Salzburg“
​Elektronischer Rechtsverkehr:
​Z015120 (ERV-Anschriftcode)


Nach Ende der Amtsstunden einlangende schriftliche Anbringen werden erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden in Bearbeitung genommen!

Alle an das Landesverwaltungsgericht gerichteten E-Mails haben einen Betreff zu enthalten, da E-Mails ohne Betreff zurückgewiesen werden. Die maximale Größe (inklusive Beilagen/Attachments) darf 50 Megabyte nicht überschreiten.

(Blacklisting) E-Mails von Providern, aus deren Bereich große Mengen von SPAM-Mails versendet werden, werden abgewiesen. Diese Provider werden auf internationalen Listen („Black-Lists“) veröffentlicht, nach denen sich auch das Land Salzburg richtet. Bei Ablehnung der E-Mail wird eine automatische Antwort übermittelt.

(Greylisting) E-Mails von unbekannten Absenderinnen und Absendern werden beim ersten Zustellversuch zurückgewiesen. Der Provider unternimmt automatisch einen weiteren Zustellversuch, der dann sofort akzeptiert wird. Die Dauer bis zu einem weiteren Zustellversuch ist providerabhängig und beträgt meist ca. 10 bis 60 Minuten. Wenn die Absenderin bzw der Absender eine E - Mail mit Fehlermeldung „450 4.7.1 you are temporarely rejected - try again later“ erhält, wird vom Provider kein weiterer Zustellversuch unternommen und die E-Mail muss neuerlich von der Absenderin bzw dem Absender versandt werden.


E-Mails, die

1. für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind oder einen Passwortschutz enthalten,

2. Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können,

3. ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (zB VBScript, ActiveX, Java bzw JavaScript) enthalten,

4. für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (zB Registered Mail oder cloud-Diensten) verwenden,

5. als Werbe-, Spam-oder Junkmails eingestuft werden

gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht. Darüber wird die Absenderin bzw der Absender nicht informiert.

Bei der Verwendung eines elektronischen Zustellsystems gilt II. Abs 5 Z 1 bis Z 4 sinngemäß.

Für mittels E-Mail oder elektronischem Zustelldienst eingebrachte Anbringen und Eingaben können – sofern technisch möglich – ausschließlich (vgl § 13 Abs 2 AVG) folgende Formate verwendet werden:

Art Bezeichnung Endung
Einfacher Text                  ASCII (in der Kodierung "ISO-8859-1" oder "UTF-8") *.txt
Nicht veränderbare Dokumente
und elektronische Rechnungen
PDF 1.4, 1.5 oder PDF/a*.pdf
Textdokumente Microsoft Word
*.docx
Rich Text Format *.rtf
Tabellendokumente Microsoft Excel
*.xlsx
Data Interchange Format *.dif
Komma separiertes Text Dokument (CSV) *.csv
Grafik Graphics Interchange Format (GIF) *.gif
JPEG Bilder *.jpg, *.jpe, *.jpeg
Tagged Image Format (TIFF) *.tif *.tiff
Portable Network Graphic (PNG) *.png
Komprimierung ZIP *.zip
HTML HTML 4.0.1'
XHTML 1.1 *.html, *.htm, *.css
CSS 2
Präsentationen Microsoft Powerpoint*.pptx, *.ppsx
Vektorzeichnungen Windows Metafile *.wmf
Enhanced Metafile *.emf
Zertifikate X509v3 in folgenden Formaten:
PKCS7, PKCS10, PKCS12, DER, CER, CRL, PEM *.p7c, *.p10, *.p12, *.der, *.cer, *.crl, *.pem


Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Eingaben und Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Kanzlei des Landesverwaltungsgerichts unter der Telefonnummer +43 662 8042 3918 zu richten.


Die Präsidentin des Landesverwaltungsgericht Salzburg

 Hofrätin Mag. Claudia Jindra-Feichtner MBA



Siehe Kundmachung vom 25.07.2023