Landesverwaltungsgericht Salzburg

Mit 1. Jänner 2014 ist die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl Nr 51/2012, in Kraft getreten, mit der in Österreich die verfassungsrechtlichen Grundlagen für neun Verwaltungsgerichte auf Landesebene und das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht auf Bundesebene geschaffen wurden.


Das in Österreich bis zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtschutzsystem der mehrstufigen administrativen Instanzenzüge wurde bis auf wenige Ausnahmen zugunsten einer gerichtlichen Kontrolle der gesamten staatlichen Verwaltung abgeschafft.


Die Verwaltungsgerichte erkennen insbesondere über Beschwerden

  • gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit
  • gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit
  • wegen Verletzung der Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde sowie
  • in sonstigen Angelegenheiten, die ihnen durch Gesetz zugewiesen werden (z.B. Vergabewesen).

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg ist örtlich zuständig für das Bundesland Salzburg und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt.