Datenschutz

A.  Allgemeines

Wer ist Verantwortlicher?

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Landesverwaltungs- gericht Salzburg.

Gibt es einen Datenschutzbeauftragten?

Justizieller Bereich: In diesem Bereich ist gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a 2. Halbsatz DSGVO ein Datenschutzbeauftragter nicht zu benennen.

Nicht justizieller Bereich: In diesem Bereich wurde gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO als Datenschutzbeauftragter benannt:

Mag. Christopher Lehner

Wasserfeldstraße 30, 5020 Salzburg

Tel: + 43 662 8042-3950

E-Mail: datenschutz@lvwg-salzburg.gv,at


B. Welche Betroffenenrechte bestehen?

Justizieller Bereich:

Die betroffenen Personen haben grundsätzlich die Rechte auf Auskunft und Berichtigung (Art. 16 und 17 DSGVO).

Ein Beschwerderecht besteht an das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Art. 130 Abs. 2a des Bundes-Verfassungsgesetzes).

Nicht justizieller Bereich:

Die betroffenen Personen haben grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Eine einmal erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Basis der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist, wird durch den Widerruf nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Bei der Datenschutzbehörde besteht ein Beschwerderecht (§§ 24 ff. DSG).


C. Wie mache ich meine Rechte geltend?

Beim Landesverwaltungsgericht Salzburg können sämtliche Rechte nach dem DSG geltend gemacht werden.


D.  Erfolgen automatisierte Entscheidungsfindungen?

Es erfolgen keine automatisierten Entscheidungsfindungen gemäß Art. 22 DSGVO beim Landesverwaltungsgericht Salzburg.