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Herzlich willkommen beim Landesverwaltungsgericht Salzburg!


Die Verwaltungsgerichte erster Instanz sind seit 1.1.2014 Beschwerdegericht sowohl in Administrativangelegenheiten als auch für Verwaltungsstrafsachen. Auch die Zuständigkeit für Beschwerden gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt obliegt den Landesverwaltungsgerichten.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen in allen Verwaltungsrechtssachen von einem unabhängigen und unparteiischen Richter beurteilen lassen.