Seiteninhalt
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Akteneinsicht ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Rechtsauskünfte, Informationen über den Verfahrensstand etc. werden nur in jenen Angelegenheiten erteilt, die beim Landesverwaltungsgericht anhängig sind. Sie können nur jenen Personen erteilt werden, die durch das jeweilige Verfahren betroffen sind (Verfahrensparteien, Beteiligte). Akteneinsicht wird nach vorheriger Terminvereinbarung ausschließlich Verfahrensparteien gewährt.
Siehe: Rechtswirksame Einbringung