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Der Eingang eines Nachprüfungsantrages ist im Internet kundzumachen.
Hinweis auf Präklusionsfolgen im Nachprüfungsverfahren - Verlust der Parteistellung (§ 16 Abs. 3 S.VKG 2018):
Der bzw die in einer Zuschlagsentscheidung für den Zuschlag in Aussicht
genommene Bieter bzw Bieterin verliert seine Parteistellung, wenn er
seine bzw sie ihre begründeten Einwendungen gegen die vom Antragsteller
bzw von der Antragstellerin begehrte Entscheidung nicht binnen zehn
Tagen ab Zustellung der Verständigung über die Einleitung des
Nachprüfungsverfahrens (§ 15 Abs 4 S.VKG 2018) erhebt.
Andere Parteien im Sinn des
§ 16 Abs 2 S.VKG 2018 verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten
Einwendungen gegen die vom Antragsteller bzw von der Antragstellerin
begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der
Verfahrenseinleitung nach § 15 Abs 1 S.VKG 2018 erheben. Sofern eine mündliche
Verhandlung vor Ablauf dieser Fristen stattfindet, können die
Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
§ 42 Abs 3 AVG gilt sinngemäß.
Folgende Nachprüfungsverfahren wurden eingeleitet:
Auftraggeber/in:
| Salzburger Landeskliniken BetriebsGes.m.b.H. (SALK) Müllner Hauptstraße 48 5020 Salzburg
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Vergebende Stelle:
| Salzburger Landeskliniken BetriebsGes.m.b.H. (SALK) Servicebereich Einkauf und Logistik Zentrales Wirtschaftsgebäude, 2. Stock Müllner Hauptstraße 48 5020 Salzburg
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Vergabeverfahren:
| Vergabeverfahren IT-RV-Befundsmonitore inkl. Wartung, Support und Helpdesk, Projektnr. /GZ: IT-RV-Befundungsmonitore inkl. Wartung, Support und Helpdesk
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Angefochtene / gesondert anfechtbare Entscheidung:
| Ausschreibung
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Tag der Bekanntmachung:
| 20.09.2023
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Aktenzahl:
| 405-5/115-2023
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Auftraggeber/in: | Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung
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Vergebende Stelle: | Land Salzburg, Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6, Referat 6/03 - Landeshochbau
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Vergabeverfahren:
| „Zugallistraße 12 - Petersbrunnhofstöckl, Sanierung für Büronutzung, Baumeisterarbeiten“
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Angefochtene / gesondert anfechtbare Entscheidung: | Zuschlagsentscheidung
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Tag der Bekanntmachung: | 28.07.2023
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Aktenzahl:
| 405-5/114-2023
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