Information Rechtshörerschaft

Studierende eines rechtswissenschaftlichen Studiums sind herzlich eingeladen Richter oder Richterinnen am Landesverwaltungsgericht Salzburg für einige Wochen zu begleiten und unseren Gerichtsbetrieb kennenzulernen. Die Rechtshörerschaft ist freiwillig und unentgeltlich. Sie wird nach Maßgabe freier Kapazitäten in begrenzter Zahl bewilligt. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Rechtshörerschaft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Erlass.

Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um rechtzeitige (mindestens drei Monate vorher) Kontaktaufnahme mit der Medienstelle des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (johannes.hutegger@lvwg-salzburg.gv.at oder unter 0662/8042 DW 3850).