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Studierende eines
rechtswissenschaftlichen Studiums sind herzlich eingeladen Richter oder
Richterinnen am Landesverwaltungsgericht Salzburg für einige Wochen zu
begleiten und unseren Gerichtsbetrieb kennenzulernen. Die Rechtshörerschaft ist
freiwillig und unentgeltlich. Sie wird nach Maßgabe freier Kapazitäten in
begrenzter Zahl bewilligt. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur
Rechtshörerschaft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden
Erlass.
Aus organisatorischen Gründen
ersuchen wir um rechtzeitige (mindestens drei Monate vorher) Kontaktaufnahme
mit der Medienstelle des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (johannes.hutegger@lvwg-salzburg.gv.at oder unter 0662/8042 DW 3850).