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Landesverwaltungsgericht trifft erste Entscheidung bezüglich Zwangsrechtseinräumungen im Zusammenhang mit 380 kV-Salzburg-Leitung

Das Landesverwaltungsgericht hat am 28.8.2020 in seiner ersten Entscheidung im Zusammenhang mit der 380 kV-Salzburg-Leitung eine Beschwerde gegen die Einräumung von Zwangsrechten abgewiesen; dies jedoch mit Konkretisierungen bezüglich des Umfangs der Dienstbarkeit. Das Beschwerdebegehren bezüglich der Höhe der zugesprochenen Entschädigung und der Antrag auf Ersatz der Kosten für die zweckentsprechende Rechtsvertretung wurden zurück- bzw abgewiesen.