Bildungsscheck des Landes Salzburg
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind.
Anspruchsvoraussetzungen
Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben. Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der beruforientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).
- im Land Salzburg: Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (WIFI, BFI,…),
- außerhalb des Landes Salzburg: öffentlich anerkannte Erwachsenenbildungsträger.
Fristen: Es werden nur jene Maßnahmen gefördert, die im laufenden Förderungszeitraum (Kalenderjahr) beantragt wurden. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.
Förderungshöhe Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge (2008 - 2011) zu beachten sind:
- Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse
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€ 830,-
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- Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung
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€ 1.000,-
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- Berufsreifeprüfung für Lehrlinge
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€ 1.000,-
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- Kurse von Personen über 50 Jahre
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€ 1.250,-
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- Kurse von Personen über 20 Jahre (ohne Berufsausbildung)
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€ 1.250,-
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Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als 200 € werden nicht gefördert.
Beachte Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren und keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren sowie Unterkunftskosten.
Förderungsvoraussetzungen Die Förderungsvoraussetzungen zum downloaden finden Sie hier.
Antragsformular Das Antragsformular zum ausfüllen finden Sie hier.
Förderstelle und Anschrift Land Salzburg, Abteilung Soziales (Bildungsscheck) Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1 (200 m vom Hauptbahnhof entfernt) bildungsscheck@salzburg.gv.at
AnsprechpartnerInnen
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