Wahlberechtigte im Ausland

Eintragung in die Wählerevidenz für Auslandssalzburgerinnen und Auslandssalzburger

Auslandssalzburgerinnen und Auslandssalzburger sind bei Landtagswahlen wahlberechtigt, wenn sie in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen und spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind.

​Welche Voraussetzungen sind für die Eintragung erforderlich?

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz innerhalb der vergangenen zehn Jahre in das Ausland verlegt und haben zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Hauptwohnsitz in Österreich.
  • Der letzte Hauptwohnsitz in Österreich war im Bundesland Salzburg.
  • Sie sind im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft und sind bei der Antragstellung mindestens 14 Jahre alt.
  • Es liegt kein Wahlausschließungsgrund vor.


Wie kann ich mich in die Wählerevidenz eintragen lassen?

Ehemalige Salzburgerinnen und Salzburger können mit diesem Formular die Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland beantragen:
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises per Post oder per E-Mail an die zuständige Gemeinde.

Sie können die Wahlkarte für Landtagswahlen in Salzburg automatisch erhalten, wenn Sie den entsprechenden Punkt im Antragsformular ankreuzen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Änderung Ihrer Auslandsadresse unbedingt die zuständige Gemeinde informieren müssen.


Welche Gemeinde ist für mich zuständig?

Der Antrag muss in der Salzburger Gemeinde, in der Sie vor Verlegung Ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland gemeldet waren, gestellt werden.