Bundespräsidentschaftswahl

Der/Die Bundespräsident/in wird vom Bundesvolk aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen und freien Wahlrechts gewählt. Es besteht keine Wahlpflicht. Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Passiv wahlberechtigt, also zur Kandidatur berechtigt, sind jene Männer und Frauen, die mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind.