Institutionelle Einrichtungen

Zu den institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gehören im Land Salzburg: Kleinkindgruppen, Alterserweiterte Gruppen, Kindergärten, Schulkindgruppen, Horte und Tageseltern. Alle diese Formen unterliegen der Aufsicht der für die Bewilligung zuständigen Behörde.