Abfallwirtschaft und Altlastenmanagement


Die Abfallwirtschaft wird im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach ausgerichtet, dass schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden.

Dazu gehört auch, dass die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten und Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden.

Bei der stofflichen Verwertung von Abfällen weisen die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential als vergleichbare Primärrohstoffe oder Primärprodukte auf. Es sollen nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.


Beim Altlastenmanagement werden auf Grundlage des Altlastensanierungsgesetzes kontaminierte Flächen und Altablagerungen erhoben, bewertet und – wenn notwendig - saniert. Daraus ergeben sich wesentliche Impulse für die Nachnutzung und Wiedereingliederung solcher, oft lange brachliegender Flächen in den Wirtschaftskreislauf. Das ist unser Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs.



Stand: 2023-02-07 ab