Gewidmete Medizinstudienplätze

des Landes Salzburg

Mit speziell gewidmeten Medizinstudienplätzen an den öffentlichen Medizinuniversitäten soll künftig die bestehende Gesundheitsversorgung in ganz Österreich unterstützt und gestärkt werden.

Erstmals ab dem Studienjahr 2024/2025 werden gezielt 85 Studienplätze der Humanmedizin in Österreich für Studierende gewidmet, die bereit sind, als Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten. Das sieht eine gesetzliche Regelung vor, die im Universitätsgesetz normiert ist.

Dem Land Salzburg wurden vier dieser speziell gewidmeten Studienplätze an der medizinischen Universität in Innsbruck für die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung zugeteilt. Angehenden Ärztinnen und Ärzten, die sich bereit erklären, künftig in den Salzburger Fondsspitälern oder als Amtsärztin oder Amtsarzt tätig zu werden, erhalten während der Studienzeit ein attraktives Ausbildungsgeld.


Welche Leistungen bietet das Salzburg-Stipendium?

  • Das Land Salzburg leistet ein Ausbildungsgeld in der Höhe von 1.000 Euro (zwölf Mal pro Jahr, valorisiert).
  • Übernahme des Studienbeitrags von derzeit 363,36 Euro pro Semester.
  • Klimaticket Junior oder Version Classic-Österreich im Wert von derzeit 821 Euro bzw. 1.095 Euro pro Jahr.
  • Job-Zusage für eine Ausbildungsstelle und Stelle als Fachärztin oder Facharzt im öffentlichen Gesundheitsbereich im Bundesland Salzburg.


Welche Verpflichtungen bringt das Salzburg-Stipendium mit sich?

Zur Sicherstellung der speziellen Widmung dieser Studienplätze im öffentlichen Interesse ist die Unterzeichnung einer vertraglichen Vereinbarung mit folgenden Inhalten verpflichtend:

  • Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Universität in Innsbruck innerhalb von sechs Jahren ab Studienantritt erfolgreich abzuschließen (maximal vier Toleranzsemester möglich, zwei davon mit Ausbildungsgeld).
  • Regelmäßige Erbringung eines Nachweises über den aktuellen Studienstatus.
  • Unverzüglich nach Studienabschluss die Basisausbildung und sodann unverzüglich die Ausbildung als Facharztärztin bzw. Facharzt oder Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner in der öffentlichen Gesundheitsversorgung im Bundesland Salzburg (Fondskrankenanstalt) anzutreten und zu absolvieren.
  • Fünf Jahre als ausgebildete Fachärztin bzw. ausgebildeter Facharzt oder Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner in der öffentlichen Gesundheitsversorgung (Fondskrankenanstalt oder öffentlicher Gesundheitsdienst) im Bundesland Salzburg in Vollzeitbeschäftigung zu praktizieren.
  • Tätigkeiten als Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt oder Wahlärztin bzw. Wahlarzt sowie Tätigkeiten in einem anderen Bundesland oder Ausland werden auf die Tätigkeitspflicht nicht angerechnet.
  • Sollten die vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden, so muss die erhaltene Ausbildungsvergütung rückerstattet sowie in bestimmten Fällen eine vertraglich festgesetzte Pönale bezahlt werden.


Der Weg zum Salzburg-Stipendium

  • Die Bewerbungsfrist läuft von 1. bis 31. März 2024.
  • Interessentinnen und Interessenten können sich unter karriere.salk.at bewerben.
  • Im Rahmen eines persönlichen Hearings trifft eine Hearing-Kommission die Vorauswahl.
  • Positive Teilnahme am MedAT-Test (Zulassungstest) am 5. Juli 2024 in Innsbruck (Anmeldefrist für MedAT-Test bis 29. März 2024).
  • Die Stipendien werden anhand der Ergebnisse beim MedAT-Test („gewidmeter Studienplatz“ gemäß Universitätsgesetz) und der persönlichen Eignung zugeteilt. Konkret kommen Personen, die eine Ausbildungsvereinbarung mit den SALK abschließen und zumindest gleich gut wie oder besser als 75 Prozent der Testteilnehmenden abgeschnitten haben („Subquote“), für einen gewidmeten Studienplatz in Frage. Mit Personen, die in die „normale Quote“ fallen, kommt kein Vertrag zustande.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Nachweis über eventuell vorhandene ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses
  • Reifeprüfungszeugnis falls vorhanden
  • Jahreszeugnisse der letzten vier Schulstufen (Oberstufe)
  • Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung inklusive Bezahlung des MedAT-Tests in Innsbruck