Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Es gibt die Hilfe zur Teilhabe und es gibt verschiedene soziale Dienste, die das Land für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellt.


Die Hilfen zur Teilhabe sind:

  • Heilbehandlung
  • Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
  • Hilfe zur Erziehung und Schulbildung
  • Hilfe zur beruflichen Teilhabe
  • Hilfe zur sozialen Teilhabe
  • Hilfe durch geschützte Arbeit


Der Antrag ist bei den Bezirksverwaltungsbehörden vor Beginn einer Maßnahme bzw. vor Anschaffung eines Hilfsmittels einzubringen.

Die Hilfe wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg

  • Vorliegen einer Behinderung

  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft

  • Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht

  • Personen mit einem dauernden Aufenthaltstitel

  • Personen, denen Asyl gewährt wurde


Soziale Dienste umfassen: