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Staatsbürgerschaft


Die Voraussetzungen für eine Verleihung, Beibehaltung oder Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geregelt.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben, ist die Salzburger Landesregierung für Ihre Fragen und Anliegen betreffend die Staatsbürgerschaft zuständig.


Informationsschalter

    


Wir haben für Sie einen Informationsschalter eingerichtet.

Dieser befindet sich in Salzburg, Sebastian-Stief-Gasse 2, im Erdgeschoß.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
Tel.Nr. +43 662 8042-2338



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Sie erhalten beim Info-Schalter eine erste Information, aber auch Auskunft über den Stand Ihres Verfahrens.


Am 17. September 2011 fand ein Empfang der Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller für neue österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Räumen der Salzburger Residenz statt.

Hier sind einige Fotos dazu.