Heizscheck
Auch für die Heizperiode 2009/20010 wird das Land Salzburg mit dem Heizscheck die finanziellen Mehrbelastungen der kalten Jahreszeit für SalzburgerInnen mit niedrigem Einkommen ausgleichen. Der Heizscheck ist eine einmalige Unterstützung von 150 €, die unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes gewährt wird.
Personen, die im Land Salzburg ihren Wohnsitz haben, erhalten unter Nachweis (Rechnung) der tatsächlichen Heizkosten einen Salzburger Heizkostenzuschuss, wenn nachstehende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Heizscheck kann bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde und beim Bürgerservice der Stadt Salzburg beantragt werden. Die Antragsfrist dauert bis 31.7.2010 (um auch später ausgestellte Rechnungen berücksichtigen zu können).
Höhe € 150,- pro Haushalt (einmalige Leistung für die Heizperiode 2009/2010)
Einkommensgrenzen Der Heizscheck wird nur gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
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€ 800,-
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- Ehepaare, Lebens- und Haushaltsgemeinschaften
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€ 1.200,-
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- Zuschlag für jedes Kind im Haushalt
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€ 200,-
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- Zuschlag für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
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€ 400,-
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Von dieser Förderung ausgenommen sind:
- BewohnerInnen von Schüler- und StudentInnnen und sonstigen Heimen sowie BewohnerInnen von Senioren- und Pflegeheimen
- AsylwerberInnen, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt ist
- Personen bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für Ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (Übergabevertrag) und Personen, die Ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.
Die Heizkosten sind durch eine Bestätigung der Hausverwaltung oder durch eine Rechnung der Heizkosten bzw. Brennstoffe in der Höhe von mindestens € 150,- nachzuweisen.
Anträge Anträge können bis 31.7.2010 eingebracht werden (um auch später ausgestellte Rechnungen berücksichtigen zu können):
Das Antragsformular und die Richtlinien für den Heizscheck 2009/2010 zum Downloaden:
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