Inhalt
Der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin wird vom Landtag gewählt und vertritt diesen nach außen. Sie wacht darüber, dass die Würde und die Rechte des Landtags gewahrt bleiben, handhabt die Geschäftsordnung und sorgt für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Der Landtagspräsident /die Landtagspräsidentin leitet die Sitzungen des Landtags, beurkundet das verfassungsmäßige Zustandekommen eines Landesgesetzes, gelobt die Mitglieder der Landesregierung auf die Landesverfassung an und enthebt diese auch des Amtes.
Seit 13. Juni 2018 ist die Juristin
Dr. Brigitta Pallauf (ÖVP) Präsidentin des Salzburger Landtags. Sie übte dieses Amts bereits von 2013 bis 2018 aus und war 2018 Mitglied der Salzburger Landesregierung. Zweiter Präsident ist der Faistenauer Hotelier KommR
Andreas Teufl (FPÖ).
Für die Erfüllung ihrer Aufgabe ist der Präsidentin die
Landtagsdirektion als Verwaltungs- und Serviceeinrichtung zur Seite gestellt, die sie in allen administrativen Belangen unterstützt. Die Landtagsdirektion steht unter der Leitung von Landtagsdirektor Wolfgang Kirchtag.
Ein weiteres Beratungsorgan ist die sogenannte
Präsidialkonferenz. Ihr gehören neben der Präsidentin, der Zweite Präsident sowie die Klubobleute der Landtagsparteien an. Die Präsidialkonferenz berät die Präsidentin in grundsätzlichen Angelegenheiten des Landtags, insbesondere aber auch bei der Vorbereitung der Sitzungen des Landtags und der Leitung der Verhandlungen.
Rückblick
Präsidenten des Salzburger Landtages 1921-2021