Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist eine der Kernaufgaben des Salzburger Landtags.

Wie ein Landesgesetz entsteht
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Landesgesetze werden im Regelfall von der Landesregierung vorbereitet (Regierungsvorlagen) und dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung übermittelt. Die Abgeordneten haben ebenfalls das Recht, einen Gesetzesantrag einzubringen. Dritte Möglichkeit ist ein Gesetzesantrag auf Initiative von Landesbürgerinnen und Landesbürgern in Form eines Volksbegehrens. Ein Volksbegehren benötigt die Unterstützung von 10.000 Wahlberechtigten und muss in einer Volksabstimmung die Zustimmung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten.
Gesetzesvorschläge werden im zuständigen Landtagsausschuss vorberaten. Im Salzburger Landtag sind zehn unterschiedliche Ausschüsse eingerichtet, die aus je elf Mitgliedern bestehen. Bei sehr komplexen Materien können auch Unterausschüsse eingerichtet werden. Nach den Vorberatungen erstattet der Landtagsausschuss einen schriftlichen Bericht mit einer Beschlussempfehlung an das Landtagsplenum.

Gesetze werden vom Landtag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Änderungen der Landesverfassung oder Landesgesetze, die im Verfassungsrang stehen, bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten. In bestimmten Fällen ist auch eine Volksabstimmung durchzuführen (zuletzt am 21. Juni 1998 über die Abschaffung des Proporzes in der Landesregierung) oder die Zustimmung der Bundesregierung einzuholen.

Nach der Beschlussfassung erfolgt nach der Beurkundung durch die Landtagspräsidentin /den Landtagspräsidenten und der Gegenzeichnung durch die Landesregierung die Kundmachung des Gesetzes im Landesgesetzblatt, das seit 2005 ausschließlich im Internet verfügbar ist.