Inhalt
Landtagsklubs
Abgeordnete
der gleichen Wahlpartei schließen sich ab einer Größe von drei
Abgeordneten zu
Landtagsklubs zusammen. Derzeit gibt es im Salzburger
Landtag fünf Landtagsklubs, nämlich der ÖVP, FPÖ, SPÖ, KPÖ PLUS und der GRÜNEN. Geleitet werden die Landtagsklubs von Klubobleuten, die jeweils
von den Mitgliedern gewählt werden. Die Klubobleute vertreten ihren
Landtagsklub nach außen.
Wer ist wählbar?
Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl das
18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Land Salzburg haben, die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen sind.
Mandat
Das Mandat eines Abgeordneten endet im Regelfall mit dem Ablauf der Gesetzgebungsperiode. Eine Abberufung vom Mandat ist - mit Ausnahme von Mandatsverzicht oder Ableben - nur durch den Verfassungsgerichtshof möglich. Der Verfassungsgerichtshof kann angerufen werden, wenn ein Abgeordneter über drei Monate hindurch ungerechtfertigt den Sitzungen des Landtages fernbleibt oder zu einer unbedingten Haftstrafe von mehr als sechs Monaten oder einer bedingten Haftstrafe von mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurde.
Immunität
Abgeordnete unterliegen auch einem besonderen Schutz, der als Immunität bezeichnet wird. Darunter versteht man den Schutz von Abgeordneten vor Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes. Abgeordnete dürfen wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals verantwortlich gemacht werden. Wegen einer strafbaren Handlung – sofern sie nicht bei Verübung eines Verbrechens auf frischer Tat ertappt werden – dürfen Abgeordnete nur mit Zustimmung des Landtages verhaftet werden. Der Landtag kann die Immunität von Abgeordneten aber auch aufheben, wenn offensichtlich ist, dass die vorgeworfene Tat in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht.
Bezug
Abgeordnete
zum Landtag werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und sind bei
der Ausübung ihres Mandates an keinerlei Aufträge gebunden. Für ihre
Tätigkeit erhalten sie einen monatlichen Bezug in der Höhe von €
5.993,20 brutto (Stand: 2024).